Die Weiterbildung zum Schwerpunkt Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist an die SGFP delegiert. Die SGFP entwickelt das Weiterbildungsprogramm für den Schwerpunkt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, beurteilt die Weiterbildungsstätten und führt die Prüfungen zum Schwerpunkt Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durch.
Hier finden Sie die geltenden Reglemente der Weiterbilungs zum Schwerpunkt Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:
Das Bestehen der Prüfung zum Schwerpunkt ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts für Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. In der Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, dass er die unter Ziff. 3 des Weiterbildungsprogramms aufgeführten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Er ist in der Lage, komplexe forensische kinder- und jugendpsychiatrische Probleme zu erfassen und einer kompetenten Lösung zuzuführen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem theoretisch-schriftlichen und einem praktisch-mündlichen Teil.
Die Prüfung darf frühestens im zweiten Jahr der reglementarischen Weiterbildung angetreten werden. Zum praktisch-mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den theoretisch-schriftlichen Teil bestanden hat.
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt.
Prüfungsort, Datum, Einschreibetermin, Prüfungsgebühren und Zulassungsbedingungen sowie zusätzliche Anmeldemodalitäten werden mindestens sechs Monate im Voraus in der Schweizerischen Ärztezeitung sowie auf der Homepage der SGFP publiziert.